Terms

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MusikPlays Limited bestehen aus einer Reihe von Regeln, die den Umgang mit unseren Produkten und Dienstleistungen regeln. Es ist wichtig, dass alle Kunden diese Bedingungen verstehen und einhalten, um Probleme zu vermeiden.

Die MusikPlays B.V. ist unter der Nummer 83631186 bei der Handelskammer registriert und in Waddinxveen, Enkelspoor 37 (2742MZ) ansässig.

Artikel 1 – Definitionsanweisungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend aufgeführten Begriffe die folgende Bedeutung, es sei denn, eine andere Definition wird ausdrücklich angegeben.

2. Angebot: Jede Art von Offerte, die MusikPlays an den Kunden für den Versand von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen macht.

3. Kunden: eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Dienstleistungen: Unsere Dienste umfassen die Platzierung von (digitalen) Produkten auf dem Social-Media-Konto des Kunden. Damit stellen wir sicher, dass Kunden ihre Ziele erreichen und eine zufriedene Community aufbauen können.

5. MusikPlays: Derjenige, der die Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

6. Kunde: Dies ist eine Person, die Geschäfte im Zusammenhang mit MusikPlays tätigt und entweder MusikPlays beauftragt hat, Projekte zu erledigen, Dienstleistungen gegenüber MusikPlays in Anspruch nimmt, oder ein Angebot des Unternehmens akzeptiert.

7. Vertrag: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden eine untrennbare Einheit mit dem (Fern-)Kaufvertrag für den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Kunde bei MusikPlays gekauft hat, sowie mit anderen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und MusikPlays und Angeboten, die MusikPlays dem Kunden zur Verfügung stellt, akzeptiert wurden und von MusikPlays umgesetzt werden.

8. Produkte: MusikPlays bietet eine Vielzahl unterschiedlicher (digitaler) Produkte wie zum Beispiel Follower, Likes, Dislikes, Views, Reactions und Stories an.

9. Soziale Medien: Wenn Kunden Dienste von MusikPlays nutzen, können sie auch Konten erstellen und verwalten für Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, Spotify, Twitter, Twitch, Mixcloud, Shazam oder Pinterest.

Der offizielle Webauftritt von MusikPlays lautet: https://de.MusikPlays.com/. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen, die Sie für eine schnelle und effektive Zusammenarbeit benötigen.

 

Artikel 2 – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen jedes Angebot von MusikPlays, jeden Vertrag zwischen MusikPlays und dem Kunden und jede Dienstleistung oder jedes Produkt, die/das von MusikPlays angeboten werden.

Bevor eine Vereinbarung im Fernabsatz abgeschlossen wird, muss dem Kunden Zugang zu den vorliegenden AGB gewährt werden. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, teilt MusikPlays dem Kunden mit, wo er die AGB einsehen kann.

3. Der Kunde versichert, die Dienste nur für sein offizielles Social-Media-Konto zu verwenden, für welches er die Zustimmung eingeholt hat.

Dienstleistungen und Produkte von MusikPlays sind ausschließlich für Kunden ab 18 Jahren bestimmt. Wenn der Kunde noch nicht das vollendete 18. Lebensjahr erreicht hat, ist er nur dann berechtigt, die Dienste/Produkte von MusikPlays zu nutzen, wenn er die Zustimmung seiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter dafür hat.

5. Es ist nicht möglich, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. In besonderen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden, solange dies von MusikPlays ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Zusatz-, Änderungs- und Folgeaufträge des Auftraggebers anwendbar.

7. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, sind die restlichen Bestimmungen nicht betroffen. Stattdessen wird die ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine ersetzt, die denselben Zweck hat (haben), den die ursprüngliche Bestimmung erfüllte.

9. Sollte es zu Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts, der Erklärungen oder Aspekte kommen, die im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, so ist diese im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu interpretieren.

Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine Person Bezug genommen wird, so ist dies auch als Referenz an sie zu verstehen, sofern es anwendbar ist.

Obwohl MusikPlays nicht immer eine genaue Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert, behält es sich das Recht vor, die volle oder teilweise Erfüllung solcher Bedingungen zu verlangen.

 

Artikel 3 – Das Angebot beschreibt die Einzelheiten des von Ihnen angebotenen Produktes oder Dienstes. Es gibt auch Informationen darüber, wie Kunden das Produkt oder den Service kaufen können und welche Konditionen gelten.

Alle unsere Angebote sind vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen. Sollte das Angebot befristet oder unter spezifischen Bedingungen gültig sein, wird diese Information im Angebot ausdrücklich erwähnt.

2. MusikPlays bindet sich nur an ein Angebot, wenn es vom Kunden bestätigt wird. Allerdings ist MusikPlays berechtigt, aus einem für beide Seiten gerechtfertigten Grund einen Vertrag mit (potenziellen) Kunden abzulehnen.

3. In der Angebotsbeschreibung werden die angebotenen Dienstleistungen und Produkte detailliert beschrieben, sodass der Kunde in der Lage ist, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Alle Abbildungen und Informationen im Angebot sind nur Richtwerte und können kein Grund für eine Rückerstattung oder Vertragsauflösung sein.

Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht notwendigerweise für darauf folgende Bestellungen.

5. Die vom MusikPlays angegebenen Lieferfristen sind als Orientierungswerte zu verstehen und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Schadenersatz, es sei denn, es wurde anderweitig vereinbart.

 

Artikel 4 – Vollendung des Vertrags

1. Der Vertrag tritt an dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde das betreffende Produkt von MusikPlays bezahlt hat und damit ein Angebot von MusikPlays annimmt.

2. Für ein Angebot kontaktieren Sie bitte das MusikPlays-Team über die Website.

3. Sobald der Kunde das Angebot von MusikPlays durch den Abschluss eines Vertrags akzeptiert hat, bestätigt MusikPlays den Vertrag schriftlich, z.B. per E-Mail.

Falls die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot abweicht, wird MusikPlays nicht daran gebunden sein.

5. MusikPlays ist nicht gebunden an ein Angebot, das einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält, den der Kunde hätte erwarten oder verstehen können müssen. Aus diesem Fehler oder Schreibfehler können sich keine Rechte des Kunden ableiten lassen.

6. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Widerrufsrecht, wenn er digitale Produkte kauft.

 

Artikel 5 regelt die Durchführung des Abkommens.

1. MusikPlays wird sein Bestes geben, um die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.

2. Um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, behält sich MusikPlays das Recht vor, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.

3. Der Kunde stellt sicher, dass MusikPlays alle wichtigen Informationen und Daten, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stellt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann MusikPlays die Erfüllung des Vertrags aussetzen.

4. MusikPlays ist berechtigt, Anweisungen des Kunden abzulehnen oder zu ändern, wenn sie den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern. Sollte es aufgrund der Aufträge für MusikPlays zu Mehraufwand kommen, muss der Auftraggeber die zusätzlichen Kosten entsprechend bezahlen.

5. Bevor der Vertrag von MusikPlays ausgeführt wird, kann vom Kunden dazu verlangt werden, eine Sicherheitsleistung zu erbringen oder die Zahlung vollständig im Voraus zu leisten.

6. MusikPlays übernimmt keine Verantwortung für Schäden jeglicher Art, die durch ungenaue oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, es sei denn, MusikPlays war vorher von dieser Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit Kenntnis bekommen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, MusikPlays von allen Ansprüchen und Verlusten zu befreien, die durch die Erfüllung des Vertrages entstehen oder vom Kunden verursacht werden.

8. Sollten kriminelle Handlungen erwiesen werden, hat MusikPlays das Recht, diese zu melden und die Daten an die entsprechenden Behörden weiterzuleiten. Darüber hinaus ist es berechtigt, alle für eine Ermittlung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

MusikPlays übernimmt keine Verantwortung für Kommentare, die der Kunde während des Bezahlvorgangs abgibt. Wir sind nicht dafür verantwortlich, solche Kommentare zu bearbeiten.

 

Artikel 6 – Lieferungen

Wenn die Vereinbarung wegen beispielsweise einer nicht rechtzeitigen oder unzureichenden Zahlung oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Informationen des Kunden, oder anderer Gründe, die außerhalb der Kontrolle von MusikPlays liegen, eine Verzögerung erfährt, ist MusikPlays berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten Liefertermine sind keine Fristen. Der Kunde muss MusikPlays schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung geben. Durch die Verspätung erhält der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Sollte eine Verzögerung aufgrund der in Absatz 1 genannten Gründe entstehen, sind alle entstandenen Schäden und zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen. MusikPlays stellt ihm diese Kosten anschließend in Rechnung.

Unser Ziel bei MusikPlays ist es, die Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, soweit dies machbar ist. Nach dem Kauf und der Bezahlung werden die Produkte so schnell wie möglich auf dem Konto des Kunden in den Sozialen Medien veröffentlicht.

5. MusikPlays bemüht sich, die Vereinbarung so weit wie möglich nach dem Angebot einzuhalten.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Diese werden im PDF-Format an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendige technische Ausstattung bereit zu stellen, um die Rechnung korrekt abrufen zu können.

 

Artikel 7 – Kundenpflichten

Der Kunde ist dazu verpflichtet, MusikPlays alle notwendigen Informationen im erforderlichen Format zur Verfügung zu stellen, bevor die Arbeiten beginnen. Wenn dies nicht geschieht, kann MusikPlays den Vertrag möglicherweise nicht vollständig erfüllen. Alle Konsequenzen aus einer solchen Situation gehen jederzeit zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

MusikPlays hat keine Verpflichtung, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen überprüfen oder dem Kunden aktualisierte Informationen zu liefern, falls sich diese im Laufe der Zeit ändern. Ebenso haftet MusikPlays auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die es für Dritte zusammengestellt und/oder Dritten im Rahmen des Vertrags bereitgestellt hat.

Wenn es für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist, kann 3. MusikPlays zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls behält sich MusikPlays das Recht vor, seinen Betrieb bis zum Erhalt der Informationen nicht fortzusetzen, ohne dafür haftbar gemacht werden zu müssen. Sollten sich die Umstände ändern, ist der Kunde verpflichtet, MusikPlays unverzüglich oder spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntnisnahme von der Änderung zu informieren.

4. Der Kunde muss Followernet die richtige URL für die Platzierung der Produkte auf dem Social-Media-Konto des Kunden angeben.

 

Artikel 8 – Zusätzliche Arbeiten und Anpassungen

Wenn sich während des Projektablaufs Änderungen ergeben oder weitere Arbeiten notwendig sind, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß der vereinbarten Gebühr zu bezahlen. MusikPlays ist nicht verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen und kann den Kunden auffordern, eine separate Vereinbarung abzuschließen oder sich an einen autorisierten Dritten zu wenden.

Wenn MusikPlays fahrlässig gehandelt hat, ein falscher Kostenschätzung gemacht oder die Arbeiten hätte voraussehen können, werden diese Kosten nicht in Rechnung gestellt. Dem Kunden entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

 

Artikel 9 – Preise und Zahlungsbedingungen

Während des Gültigkeitszeitraums des Angebots dürfen die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht werden, außer es wird eine Änderung der staatlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuersätze vorgenommen.

2. Alle Preise enthalten grundsätzlich die Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

3. Es wird empfohlen, die Zahlung im Voraus in der gleichen Währung zu leisten, die von Ihnen berechnet wurde, und dies jederzeit über den bekannten Weg.

4. Wenn es vereinbart wurde, kann der Kunde eine Anzahlung leisten. Dies muss vor Beginn der Ausführung der Dienstleistungen erfolgen.

5. Wenn zwischen Ihnen und dem Kunden ein regelmäßiges Zahlungsabkommen besteht, ist MusikPlays berechtigt, die geltenden Preise und Gebühren unter Einhaltung einer 3-monatigen Ankündigungsfrist schriftlich anzupassen.

Ein bestehendes Budget kann vom Kunden keine Ansprüche oder Erwartungen abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes besprochen.

7. Sollte der Auftraggeber Insolvenz anmelden, pleite gehen, gepfändet werden oder den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, so sind die Forderungen von MusikPlays unverzüglich fällig und zahlbar.

8. Wenn Sie Zahlungen an MusikPlays leisten, behalten wir uns das Recht vor, diese zur Abdeckung bereits fälliger Kosten, Zinsen und Hauptsumme zu verwenden. MusikPlays kann unabhängig von Fälligkeitsdaten ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Zuordnung angibt. Auch können wir die volle Rückzahlung der Hauptsumme ablehnen, wenn diese nicht die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Kosten umfasst.

9. MusikPlays kann die Preise und Tarife jährlich entsprechend der Inflationsrate erhöhen. Weitere Änderungen der Preise während des Vertrages sind nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist.

10. Sollte es durch Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, unfreiwillige Liquidation oder eine Forderung gegen den Kunden zu einer Kündigung des Vertrags kommen, sind alle Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sofort fällig und zahlbar.

Sollten zusätzliche oder höhere Kosten für MusikPlays anfallen, die vernünftigerweise notwendig sind, können diese vom Auftraggeber erstattet werden. Auch Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen auf das Konto des Auftraggebers.

 

Artikel 10 betrifft das Inkasso und beschreibt die Regeln für die Durchführung des Inkassoverfahrens.

Wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, erhält er eine Benachrichtigung. Darin steht in 14 Tagen die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen und es wird auf die außergerichtlichen Kosten hingewiesen, falls der Verbraucher seinen Pflichten bis dahin nicht nachgekommen ist.

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde in Verzug gerät, hat MusikPlays Anspruch auf die gesetzlichen Handelszinsen vom ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Bezahlung sowie eine Entschädigung für außergerichtliche Kosten gemäß den Richtlinien der niederländischen Bürgergesetze. Diese Entschädigung wird gemäß der Staffelung der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnet.

Wenn sich bei MusikPlays Kosten ergeben, die vernünftigerweise notwendig sind, übernimmt der Auftraggeber diese. Einschließlich etwaiger Gerichts- und Vollstreckungskosten.

 

Artikel 11 – Vorbehalts des Eigentums

1. MusikPlays behält das Eigentum an allen von ihm gelieferten Artikeln, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus den mit MusikPlays geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Ware unter Eigentumsvorbehalt zu belasten oder zu verpfänden, bevor er das vollständige Eigentum an der Ware erlangt hat.

Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagen oder Rechte an ihnen erheben wollen, muss der Kunde MusikPlays sofort benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, Folowersnet über solche Fälle schnellstmöglich zu informieren.

4. Sollte MusikPlays eines seiner in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben wollen, erteilt der Kunde MusikPlays oder von ihm beauftragten Dritten dazu uneingeschränkt und unwiderruflich die Genehmigung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von MusikPlays befindet, und es abzuholen.

Wenn ein Kunde seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber MusikPlays nicht erfüllt hat, behält sich MusikPlays das Recht vor, die von ihm gekauften Produkte zurückzubehalten. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird MusikPlays sich bemühen, dem Kunden die gekauften Produkte so schnell wie möglich zu liefern, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen.

Der Kunde trägt alle Kosten und Schäden, die im Zusammenhang mit der Zurückbehaltung der gekauften Produkte entstehen. Auf Anfrage erstattet MusikPlays dem Kunden diese Kosten.

 

Artikel 12 – Garantie

MusikPlays gewährleistet, dass die Produkte den im Angebot festgelegten Anforderungen entsprechen, einschließlich der Leistungsfähigkeit, Verwendbarkeit und Zuverlässigkeit. Darüber hinaus erfüllen sie alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Gesetze und Vorschriften.

 

Artikel 13 beschreibt die Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit.

1. MusikPlays behandelt die persönlichen Daten seiner Kunden mit Sorgfalt und verwendet sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Auf Wunsch informiert MusikPlays die betreffende Person darüber.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten, die über einen von MusikPlays bereitgestellten Dienst verarbeitet werden, in Einklang mit den geltenden Gesetzen zu halten. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. Sollte jemand Ansprüche an MusikPlays stellen, die im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Ausführung des Vertrags entstehen, trägt der Kunde die volle Verantwortung und entschädigt MusikPlays für eventuell entstandene Kosten.

Der Schutz Ihrer sensiblen Daten steht bei MusikPlays an erster Stelle. Wenn wir in einem Vertrag die Verantwortung übernehmen, Ihre Informationen zu schützen, halten wir uns an Spezifikationen und an einem Sicherheitsniveau, das dem aktuellsten Stand der Technik entspricht und das nicht unangemessen ist, wenn man die Kosten bedenkt.

 

Artikel 14 regelt die Suspendierung und Auflösung.

1. Wenn der Kunde seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist MusikPlays berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem mit MusikPlays geschlossenen Vertrag nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt, ist MusikPlays berechtigt, den noch nicht ausgeführten Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen. Dies gilt auch für alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen des Kunden.

Wenn die Einhaltung des Vertrages unmöglich wird oder Sinn und Vernunft nicht mehr verlangen, dass er fortgeführt wird, oder andere Umstände eintreten, die es unangemessen machen den Vertrag beizubehalten, ist MusikPlays berechtigt den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung zu kündigen.

4. Sollte der Vertrag gekündigt werden, sind die Anforderungen von MusikPlays an den Kunden sofort fällig und zahlbar. Falls MusikPlays die Erfüllung seiner Verpflichtungen unterlässt, behält es seine Rechte aus dem Gesetz und dem vereinbarten Vertrag.

5. MusikPlays hat jederzeit das Recht, Schadenersatz zu fordern.

 

Artikel 15 – Außergewöhnliche Umstände

1. MusikPlays ist nicht haftbar, wenn es aufgrund höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann und auch nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden kann, wenn es durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf sein Verschulden, ein Gesetz, einen Rechtsakt oder eine allgemein anerkannte Praxis zurückzuführen ist.

2. Unter höherer Gewalt fallen alle Fälle, in denen MusikPlays seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, etwa (i) höhere Gewalt der Lieferanten von MusikPlays, (ii) die Nichterfüllung von Anforderungen des Kunden an die Lieferanten, (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Ausrüstung, Software oder Materialien von Dritten, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen aufgrund von Cyberangriffen oder Hackerangriffen), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix ) Allgemeine Verkehrsprobleme, (x) Arbeitsstreiks im Geschäftsbereich von MusikPlays ,(xi) Feuer

3. MusikPlays ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, sollte ein Umstand auftreten, der seine Erfüllung seiner Pflichten verhindert, obwohl er diese schon hätte erfüllen müssen.

4. Während eines Zeitraums höherer Gewalt sind beide Parteien nicht verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate andauert, kann jede Partei ohne Ersatzansprüche an die andere den Vertrag auflösen.

 

Artikel 16 regelt die Beschränkung von Haftungsansprüchen.

Wenn ein im Vertrag vereinbartes Ergebnis nicht erzielt wird, liegt kein Mangel von MusikPlays vor, es sei denn, es wurde von MusikPlays bei Annahme des Vertrags ausdrücklich zugesichert.

Wenn ein zurechenbarer Mangel vorliegt, ist MusikPlays nur dann verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn der Kunde MusikPlays innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Mangels eine schriftliche Inverzugsetzung eingereicht hat und MusikPlays den Mangel nicht innherhalb einer angemessenen Frist behoben hat. Die Inverzugsetzung muss alle Einzelheiten des Mangels und seine Begründung enthalten, damit MusikPlays angemessen reagieren kann.

Falls MusikPlays einer Haftung unterliegt, ist diese auf den vom Kunden im Rahmen des Vertrags berechneten Gesamtbetrag beschränkt. Dies gilt jedoch nur in Bezug auf direkte Schäden, die der Kunde erleidet, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder an Vorsatz grenzender Fahrlässigkeit durch MusikPlays. Der Begriff „direkter Schaden“ umfasst angemessene Kosten zur Eindämmung oder Vermeidung eines direkten Schadens, Ermittlung der Ursache des Schadens, des unmittelbaren Schadens, der Haftung und der Art und Weise des Ausgleichs.

MusikPlays schließt ausdrücklich jede Haftung für Folgeschäden aus. Das bedeutet, dass sie nicht für indirekte Schäden, Handelsverluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Geschäftsstagnation, Vermögensverluste, Verzugsschäden, Zinsschäden, verhängte Geldstrafen, Imageschäden und immaterielle Schäden haften. Ebenso lehnen sie die Haftung für entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste ab.

Als Kunde von MusikPlays bist du von allen Ansprüchen Dritter freigestellt, wenn es um Mängel bei einer für einen Dritten erbrachten Dienstleistung geht, die auch teilweise von MusikPlays stammen. Das ist so, außer du kannst beweisen, dass der Schaden nur durch die Dienstleistung von MusikPlays verursacht wurde.

6. MusikPlays übernimmt keinerlei Haftung für eine Beratung, die auf mangelhaften oder ungenauen Informationen des Kunden basiert.

Die Beratung die Sie von uns erhalten, dient nur zu informationszwecken und ist nicht bindend. Es liegt bei Ihnen, ob Sie unsere Empfehlungen befolgen oder nicht. Jegliche Konsequenzen aus der Umsetzung einer solchen Entscheidung tragen Sie selbst. Selbstverständlich sind Sie jederzeit frei, Entscheidungen zu treffen, welche von unseren Empfehlungen abweichen. In diesem Fall kann keine Erstattung gewährleistet werden.

MusikPlays übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen oder Ratschläge von Dritten, die vom Kunden oder in seinem Namen beauftragt wurden. Ebenso übernimmt es keine Verantwortung für Ergebnisse (von Ratschlägen) des vom Kunden beauftragten Dritten, die in seine eigene Beratung einbezogen werden.

9. MusikPlays ist nicht dafür verantwortlich, Schäden zu reparieren, die durch die Verwendung des Produkts entstehen können.

10. MusikPlays kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von unvollständigen oder falschen Informationen, die auf der/den Website(s) oder verlinkten Websites zu finden sind, Handlungen unterlassen werden oder Schäden entstehen.

11. MusikPlays haftet nicht für Fehler, Unregelmäßigkeiten oder Ausfälle in Bezug auf die Funktionalität der Website und übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Unterbrechungen oder Ausfallzeiten aus irgendeinem Grund.

12. MusikPlays übernimmt keine Verantwortung für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktion des sozialen Netzwerks Kontos des Kunden, noch haftet es für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit aus irgendeinem Grund. Dazu gehört auch eine Einschränkung der Verfügbarkeit oder Funktion durch unerwartete Unterbrechungen oder höhere Gewalt.

13. MusikPlays ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch oder durch Veränderungen am Social-Media-Konto des Kunden, die vom Kunden oder Dritten vorgenommen wurden, entstanden sind.

14. MusikPlays übernimmt keine Verantwortung für Mängel an Produkten, die nach der Veröffentlichung auf dem Social Media-Konto des Kunden entstanden sind.

Wir möchten darauf hinweisen, dass 15. MusikPlays nicht haftbar gemacht werden kann, wenn das Social-Media-Konto des Kunden gesperrt wird. Das Risiko liegt beim Kunden, insbesondere in Fällen, in denen innerhalb eines kurzen Zeitraums nach dem Kauf mehrere Produkte auf/über ihr Social-Media-Konto verwendet werden. Alle Folgen, die sich aus der Verwendung des Produkts oder der Services des Kunden ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

MusikPlays ist nicht verantwortlich für die korrekte und vollständige Übertragung von E-Mails, die im Namen von MusikPlays gesendet werden, oder für deren termingerechten Empfang.

Der Kunde muss alle Ansprüche, die auf Mängeln durch MusikPlays begründet sind, innerhalb eines Jahres nach dem Eintreffen der Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, an MusikPlays schriftlich unter Angabe von Gründen melden. Ansonsten verlieren diese Ansprüche ihre Gültigkeit. Ein Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien gilt dies ebenfalls und die Haftung von MusikPlays ist erloschen.

 

Artikel 17 – Geheimhaltung

1. MusikPlays und der Auftraggeber sind sich einig, dass alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Auftrags austauschen, streng vertraulich behandelt werden müssen. Diese Vertraulichkeit ist auch vorhanden, selbst wenn es vernünftigerweise als vertrauliche Information angesehen wird. Einzige Ausnahme ist, wenn diese Informationen bereits öffentlich/allgemein bekannt sind, nicht mehr als vertraulich gelten oder MusikPlays diese Information nicht während des Vertrags offengelegt hat und/oder die Information auf andere Weise erhalten hat.

MusikPlays versichert, dass alle Beratungen, Berichte, Entwürfe, Arbeitsmethoden und/oder Berichte, die im Rahmen des Auftrags des Kunden erstellt werden, vertraulich behandelt werden. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet jede Art von Informationen an Dritte oder Mitarbeiter ohne Berechtigung nicht weiterzugeben. Zudem betont MusikPlays seinen Verpflichtung gegenüber dem Kunden alles geschäftskritische Material mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

Falls MusikPlays aufgrund gesetzlicher Regelungen oder gerichtlicher Anordnungen vertrauliche Informationen an einen durch das Gesetz oder ein zuständiges Gericht bestimmten Dritten weitergeben muss und kein Rechtsschutz geltend machen kann, ist MusikPlays nicht zur Entschädigung verpflichtet und hat somit keine Auswirkungen auf den Kundenvertrag.

4. Die Weitergabe von Informationen an Dritte und/oder die Veröffentlichung von Daten, die MusikPlays an Dritte weitergegeben hat, muss vorher schriftlich durch MusikPlays genehmigt werden. Sollte diese Genehmigung nicht vorab ausdrücklich erteilt worden sein, stellt der Kunde MusikPlays von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MusikPlays verbreitet wurden.

5. Sowohl MusikPlays als auch der Kunde und die von ihnen beauftragten Dritten unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung.

 

Artikel 18 – Schutz des geistigen Eigentums

1. Alle Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrechten, die MusikPlays gehören, verbleiben ausschließlich bei MusikPlays und werden nicht an den Kunden übertragen.

Der Kunde ist verpflichtet, die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von MusikPlays zu schützen. Jede weitere Offenlegung, Vervielfältigung oder Veränderung der von MusikPlays bereitgestellten Materialien bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung. Sollten irgendwelche Änderungen an den Liefergegenständen vorgenommen werden, muss dies zuerst mit MusikPlays abgesprochen werden.

Der Kunde darf die Produkte, die vom geistigen Eigentum von MusikPlays betroffen sind, nur so nutzen, wie es im Vertrag vereinbart ist. Es ist ihm nicht erlaubt, diese Produkte für andere Zwecke zu verwenden.

Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangscodes sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn dies geschieht, wird MusikPlays eine Verletzung des geistigen Eigentumsrechts und Urheberrechts vorwerfen. Sollte es zu einer solchen Verstoß kommen, kann die Weitergabe als Vervielfältigung und unbefugte Nutzung betrachtet werden.

Werden die geistigen Eigentumsrechte oder Urheberrechte von MusikPlays durch den Kunden verletzt, so wird eine einmalige Strafe in Höhe von 10.000 € sowie ein Tagessatz von 500 € für jeden Tag, an dem die Verletzung andauert, fällig. Diese Strafklausel schließt nicht aus, dass MusikPlays Schadenersatz fordern kann.

 

Artikel 19 – Entschädigung und Richtigkeit der Angaben

Dieser Artikel besagt, dass die Parteien für den Fall, dass eine Partei verpflichtet ist, dem anderen eine Entschädigung zu zahlen, oder es bei der Angabe von Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Unstimmigkeiten kommt, angemessene Maßnahmen ergreifen müssen.

Als Kunde trägst du die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und Aufzeichnungen, die du MusikPlays im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung stellst. Dasselbe gilt auch für Daten von Dritten, die du an MusikPlays weitergeben musst um den Dienst vollumfänglich in Anspruch nehmen zu können.

2. Der Kunde übernimmt alle Verantwortung und stellt MusikPlays von jeglicher Haftung frei, wenn er seine Pflichten hinsichtlich der rechtzeitigen Bereitstellung aller exakten, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen nicht einhält.

Folgen Sie dem Netzwerk des Kunden keine Schadenersatzansprüche, die durch die verspätete Einholung von Genehmigungen entstanden sind. Diese Genehmigungen sind nötig, um den Vertrag zu erfüllen und gelten für den Kunden, seine Mitarbeiter und seine Kunden.

4. Der Kunde haftet MusikPlays für alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags aufgrund von Schäden entstehen und dem Kunden zuzurechnen sind, einschließlich (Vollstreckungs-)Behörden.

5. Der Kunde garantiert, dass MusikPlays vor Ansprüchen Dritter aus der Arbeit, die für ihn geleistet wurde, geschützt ist. Dies schließt, aber ist nicht beschränkt auf Urheberrechte an Informationen und Daten des Kunden, die für die Erfüllung des Vertrages verwendet werden können oder Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gegenüber Dritten.

Wenn Sie MusikPlays Dateien, Software oder Informationsträger zur Verfügung stellen, garantieren Sie, dass diese viren- und fehlerfrei sind.

 

Artikel 20 – Beschwerden

Wenn Sie, der Auftraggeber, nicht mit der Dienstleistung von MusikPlays zufrieden sind oder anderweitige Beschwerden haben, müssen Sie diese innerhalb von 7 Kalendertagen melden. Kontaktieren Sie uns dazu per E-Mail unter sales-de@MusikPlays.com mit dem Betreff “Beschwerde” um Ihre Anfrage zu übermitteln.

2. Um den Beschwerde-Vorgang abzuschließen, muss der Kunde sein Anliegen ausreichend beschreiben und/oder erklären, damit MusikPlays es bearbeiten kann.